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Finanzielle Unterstützung für Gründer*innen mit Migrationshintergrund

In Deutschland stehen Gründerinnen mit Migrationsgeschichte verschiedene Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung ihrer Selbstständigkeit zur Verfügung. Diese Programme bieten von Zuschüssen bis zu Darlehen eine Bandbreite an finanziellen Hilfen, vorausgesetzt, die Gründerinnen verfügen über den entsprechenden Aufenthaltstitel.

1. Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Arbeitslose in der Anfangsphase der Selbstständigkeit unterstützt. Die monatlichen Zahlungen, abhängig von der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1, erstrecken sich über maximal 15 Monate. Die Antragsteller*innen müssen unter anderem eine fachliche und persönliche Eignung nachweisen sowie einen geprüften Businessplan vorlegen.

2. Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld, eine Sozialleistung des Jobcenters, steht Bürgergeld-Empfänger*innen zu, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche planen. Dieser Zuschuss wird bis zu 24 Monate zusätzlich zum monatlichen Bürgergeld gezahlt. Die Höhe richtet sich nach individuellen Faktoren, und die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Selbstständigkeit beim zuständigen Jobcenter.

3. ERP-Gründerkredit Startgeld

Der ERP-Gründerkredit Startgeld gewährt einen Kredit von bis zu 125.000 EUR für Investitionen und Betriebsmittel. Es sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, und eine Eigenkapitalnachweis ist nicht erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der KfW. Gründer*innen mit befristetem Aufenthaltstitel könnten Alternativen bei ihrer Bank oder über Darlehen von Family & Friends in Erwägung ziehen.

4. Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das BPW in Nordrhein-Westfalen unterstützt Personen ab 18 Jahren bei der Gründung oder Übernahme von Unternehmen. Besondere Beratungen sind für Migrant*innen der 1. Generation vorgesehen, ebenso wie für Menschen mit Behinderung. Die digitale Antragstellung erleichtert den Prozess und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Diese vielfältigen Fördermöglichkeiten bieten Gründer*innen mit Migrationshintergrund die finanzielle Grundlage, um ihren Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.

Wenn Sie aus einem anderen Land stammen und sich in Deutschland selbstständig machen möchten, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

Planen Sie Ihre Gründung sorgfältig mit einem durchdachten Geschäftsmodell und einem überzeugenden Businessplan. Dieser dient nicht nur als Grundlage für staatliche Fördermittel, sondern auch für Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Überprüfen Sie Ihre Deutschkenntnisse und besuchen Sie bei Bedarf einen Sprachkurs, um sich optimal auf die geschäftlichen Anforderungen vorzubereiten.

Achten Sie darauf, ob Ihre berufliche Ausbildung in Deutschland anerkannt wird, um mögliche Hürden frühzeitig zu erkennen.

Informieren Sie sich über verpflichtende Anmeldungen, beispielsweise bei Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, sowie über erforderliche Genehmigungen, etwa die Meisterpflicht im Handwerk, und geltende Vorschriften, wie gesundheitsrechtliche Bestimmungen vom Gesundheitsamt, die für Ihr Gründungsvorhaben relevant sind.

Die wichtigste Voraussetzung für Ihre Gründung in Deutschland ist die Prüfung, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Falls dies der Fall ist, stellen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Gewerbeausübung.

Mit diesen Schritten steht Ihrem Erfolg in Deutschland nichts mehr im Weg. Starten Sie noch heute mit der Planung Ihrer Selbstständigkeit! Wir vom Verein New Work e. V. unterstützen Sie bei jedem Schritt.

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